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Artenschutz im Urlaub



Welche Souvenirs dürfen nach Deutschland eingeführt werden und was ist dabei zu beachten? Darüber können sich Reisende jetzt auf einer neuen Website per Smartphone, Tablet oder Computer informieren.

Die neue Anwendung von Zoll und Bundesamt für Naturschutz (BfN) hilft Urlaubern dabei, die weltweit bedrohte Flora und Fauna zu schützen - und zugleich Probleme beim Zoll bei der Heimkehr zu vermeiden.
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel sagte dazu: „Reisende erfreuen sich an der Artenvielfalt ferner Länder, doch viele Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz. Deshalb gilt: Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen möchte, sollte sich genau über die Artenschutzbestimmungen informieren.“
„Das gilt nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für deren Bestandteile wie Reptillederprodukte und Elfenbeinschnitzereien. Die neue Website macht bietet alle notwendigen Informationen, die man braucht, um Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu vermeiden.“

Beschlagnahme und Strafverfahren


Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit über 1.300 Beschlagnahmeverfahren nach Aufgriffen geschützter Tiere und Pflanzen oder deren Teile und Erzeugnisse durchgeführt.
Oft werden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen, ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen als Souvenirs angeboten.
Doch Touristen laufen stets Gefahr, dass diese „Mitbringsel“ bei der Einreise beschlagnahmt werden. Das Bundesamt für Naturschutz kann auch ein Bußgeld gegen sie verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten.

Check im Web


Nutzerinnen und Nutzer der Website können jetzt prüfen, ob es sich bei der Einfuhr eines Souvenirs um eine geschützte Art oder ein daraus hergestelltes Produkt handelt:
Wenn Reisende das Land eingeben, aus dem sie ein Souvenir mitbringen möchten, erhalten sie eine Auflistung aller geschützten Tiere und Pflanzen, die in diesem Land angeboten und grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen.
Auf der Website werden nicht nur die Arten gelistet und fortlaufend aktualisiert, auch einzelne, aus den Arten hergestellte Produkte sind jeweils mit Fotos und Beschreibung aufgeführt.
Grundlage dafür sind insgesamt mehr als 10.000 Beschlagnahmen, die seit 1996 durch das BfN ausgewertet wurden. Darüber hinaus kann über die Suchfunktion auch gezielt nach Produkten gesucht werden.
Die Bedienung wird mithilfe von Piktogrammen erleichtert. Zusätzlich werden Informationen in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache angeboten.


INFORMATIONEN
Zoll und BfN empfehlen allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.artenschutz-online.de und www.zoll.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren.
Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz unter www.cites.bfn.de umfassend dargestellt. Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht, findet man auch auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.



 
 

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