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Südafrika: Neue Online-Zollerklärung
Seit 1. Juli 2026 ist für Reisende von und nach Südafrika eine neue Form der Zollerklärung verpflichtend. Die digital abzugebende Customs Online Traveller Declaration ersetzt weitgehend die bisherigen Papierformulare und soll die Zollabfertigung beschleunigen.
Die digitale Zollerklärung muss grundsätzlich von allen internationalen Reisenden ausgefüllt werden – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig davon, ob sie als Touristen, Geschäftsreisende oder südafrikanische Staatsbürger unterwegs sind.
Die Regelung gilt sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise und umfasst Reisen per Flugzeug, Schiff, Bahn oder über Landgrenzen. Lediglich Transitpassagiere, die den internationalen Transitbereich eines Flughafens nicht verlassen, sind von der Pflicht ausgenommen.
Für minderjährige Kinder können Eltern oder Erziehungsberechtigte die Erklärung übernehmen. Die Erklärung sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Ankunft beziehungsweise Abreise.
Die Registrierung erfolgt online über das Traveller Management System der südafrikanischen Zollbehörde oder über die SATMS-App beziehungsweise die SARS MobiApp. Reisende geben dort unter anderem ihre Passdaten, Reiseinformationen, Kontaktdaten an und melden mitgeführte Waren, Bargeld oder anderen anmeldepflichtige Gegenständen an.
Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten sie eine Bestätigung per E-Mail mit weiteren Anweisungen für die Zollkontrolle. Diese Bestätigung sollte während der Reise digital oder ausgedruckt griffbereit sein. Wer die Erklärung vor Reiseantritt nicht online ausfüllen konnte, hat an ausgewählten internationalen Flughäfen und Grenzübergängen die Möglichkeit, sogenannte Self-Service Declaration Terminals zu nutzen. Die Zollbehörde weist jedoch darauf hin, dass dadurch zusätzliche Wartezeiten entstehen können.
Persönliche Gegenstände wie Kleidung oder der übliche Reisebedarf müssen nicht angegeben werden. Deklariert werden müssen dagegen Waren oder Bargeld, die die geltenden Freigrenzen überschreiten oder nach den südafrikanischen Zollvorschriften anmeldepflichtig sind.
Nach Angaben der Zollbehörde können Waren im Wert von bis zu 5.000 Rand grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden. Für weitere Waren bis zu einem Gesamtwert von 25.000 Rand gelten vereinfachte Zollregelungen, darüber hinaus finden die regulären Einfuhrbestimmungen Anwendung.
INFORMATIONEN
Auf einer neuen Website der Regierung wird das neue Verfahren erklärt, es gibt einen FAQ-Bereich und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung per Video.
Die digitale Zollerklärung muss grundsätzlich von allen internationalen Reisenden ausgefüllt werden – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig davon, ob sie als Touristen, Geschäftsreisende oder südafrikanische Staatsbürger unterwegs sind.
Die Regelung gilt sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise und umfasst Reisen per Flugzeug, Schiff, Bahn oder über Landgrenzen. Lediglich Transitpassagiere, die den internationalen Transitbereich eines Flughafens nicht verlassen, sind von der Pflicht ausgenommen.
Für minderjährige Kinder können Eltern oder Erziehungsberechtigte die Erklärung übernehmen. Die Erklärung sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Ankunft beziehungsweise Abreise.
Website oder App
Die Registrierung erfolgt online über das Traveller Management System der südafrikanischen Zollbehörde oder über die SATMS-App beziehungsweise die SARS MobiApp. Reisende geben dort unter anderem ihre Passdaten, Reiseinformationen, Kontaktdaten an und melden mitgeführte Waren, Bargeld oder anderen anmeldepflichtige Gegenständen an.
Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten sie eine Bestätigung per E-Mail mit weiteren Anweisungen für die Zollkontrolle. Diese Bestätigung sollte während der Reise digital oder ausgedruckt griffbereit sein. Wer die Erklärung vor Reiseantritt nicht online ausfüllen konnte, hat an ausgewählten internationalen Flughäfen und Grenzübergängen die Möglichkeit, sogenannte Self-Service Declaration Terminals zu nutzen. Die Zollbehörde weist jedoch darauf hin, dass dadurch zusätzliche Wartezeiten entstehen können.
Anmeldung von Waren oder Bargeld
Persönliche Gegenstände wie Kleidung oder der übliche Reisebedarf müssen nicht angegeben werden. Deklariert werden müssen dagegen Waren oder Bargeld, die die geltenden Freigrenzen überschreiten oder nach den südafrikanischen Zollvorschriften anmeldepflichtig sind.
Nach Angaben der Zollbehörde können Waren im Wert von bis zu 5.000 Rand grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden. Für weitere Waren bis zu einem Gesamtwert von 25.000 Rand gelten vereinfachte Zollregelungen, darüber hinaus finden die regulären Einfuhrbestimmungen Anwendung.
INFORMATIONEN
Auf einer neuen Website der Regierung wird das neue Verfahren erklärt, es gibt einen FAQ-Bereich und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung per Video.










